Bau- und Architektenrecht
Auf dem Gebiet des privaten Bau- und Architektenrechts sollte Rechtsrat so früh als möglich eingeholt werden. Kluge Bauherren holen deshalb bereits vor Vertragsabschluss Rechtsrat ein. Das Baurecht und das Architektenrecht stellen Spezialgebiete im Bereich des Zivilrechts dar. Da sind Experten unverzichtbar die sich auskennen u. A. mit: VOB, HOAI, DIN-Vorschriften AGB-Gesetz.
Arbeitsrecht
Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber (hier insbesondere mittelständische Unternehmen) auf den Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Unsere Tätigkeiten beginnen mit der Beratung zu und dem Aufsetzen von Arbeitsverträgen, setzt sich fort bis zum Ausspruch von arbeitsrechtlichen Kündigungen und endet in der Vertretung vor den Gerichten, hier insbesondere bei Kündigungsschutzprozessen. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite bei Problemen mit Abmahnungen, dem auszuzahlenden Arbeitsentgelt, Überprüfung von Arbeitszeugnissen, etc..
Allgemeines Zivilrecht
Das Zivilrecht umfasst alle Rechtsbeziehungen auf privater Ebene. Das sind Verträge aller Art, zum Beispiel Kaufverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge, Werkverträge (Erstellung eines Werks, z.B. Haus), Gesellschaftsverträge und andere. Das Zivilrecht beinhaltet aber auch Situationen, die nicht, oder nicht nur auf vertraglichen Beziehungen beruhen. Werden Sie zum Beispiel durch eine andere Person verletzt, kann Ihnen ein Schadenersatz- und/ oder Schmerzensgeldanspruch gegenüber dem Schädiger zustehen. Dies ist im Deliktsrecht geregelt, welches ebenfalls ein Bereich des Zivilrechts ist.
Kaufrecht
Im Bereich des Kaufrechts bearbeiten wir für Sie alle nur denkbaren Probleme, die sich zwischen Verkäufer und Käufer ergeben können. Hierunter fallen z.B. die Gewährleistungs-, Garantie- oder Schadensersatzansprüche des Käufers, ebenso aber auch die Geltendmachung des Kaufpreisanspruches zugunsten des Verkäufers.
In unserer täglichen Praxis haben wir hierbei sowohl mit Kaufverträgen, an denen Verbraucher beteiligt sind, zu tun (vom Kauf einer CD bis hin zum Gebrauchtwagenkauf oder Kauf eines Fertighauses) als auch Kaufverträge zwischen Unternehmern über den Kauf oder Ankauf von Maschinen oder Ware, wobei wir hier zusätzlich Acht geben auf die Besonderheiten eines beiderseitigen Handelskaufs.
Mietrecht
Das Mietrecht regelt bekanntlich die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter auf der Grundlage des zwischen Ihnen abgeschlossenen Mietvertrages, egal, ob es sich um einen Wohnraummietvertrag, um einen Gewerberaummietvertrag oder um sonstige Mietrechtsverhältnisse handelt.
Zu unserer täglichen Arbeit gehört u.a. hierbei die Geltendmachung von Mietzinsforderungen, der Ausspruch von Kündigungen, die Durchführung von Räumungen, wenn nötig durch Räumungsklagen, ebenso aber auch das Aufsetzen und die Prüfung von Mietverträgen.
Werkvertragsrecht
Im Bereich des Werkvertragsrechts schuldet der Werkunternehmer dem Werkbesteller die Herstellung eines Werkes, das heißt die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges tatsächlicher Natur und der Werkbesteller als Gegenleistung dem Werkunternehmer den vereinbarten Werklohn (Vergütung). Gegenstand typischer Werkverträge sind Bauarbeiten (vergleichen Sie hierzu auch unsere Ausführungen zum Bau- und Architektenrecht), Reparaturarbeiten, handwerkliche Tätigkeiten (Möbelanfertigung, Installation, Malerarbeiten, etc.), ebenso die Herstellung von künstlerischen Werken und vieles mehr. Auch auf diesem Rechtsgebiet können die unterschiedlichsten Probleme entstehen. Wir sind Ihnen hierbei bei der Durchsetzung von Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen, Vergütungsansprüchen oder der Geltendmachung von Leistungsverweigerungsrechten gerne behilflich.
Erbrecht
Das Erbrecht regelt diejenigen Fragen, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet.
Schwerpunktmäßig befassen wir uns hier im Rahmen unserer Tätigkeit mit der Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, sonstige Erbansprüche, dem Recht der Ausschlagung, der Auslegung von Testamenten und Erbverträgen, Vermächtnisansprüchen, Problemen bei der Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung, ebenso mit Fragen der gesetzlichen Erbfolge, sowie der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
Gerade aufgrund der hohen emotionalen Bindungen unter den Parteien sind wir stets darauf bedacht, möglichst außergerichtliche Einigungen zu erzielen. Soweit erforderlich, werden wir Ihnen aber auch bei Gericht zur Seite stehen, wenn dies nicht anders machbar ist. Ebenso vertreten wir Ihre Interessen in Verfahren vor dem Nachlassgericht, wenn es z.B. um die Erteilung eines Erbscheins geht, der Ihrer Auffassung nach mit unrichtigem Inhalt erlassen werden soll oder erlassen worden ist.
Unser Notarbereich steht Ihnen beim Aufsetzen von Testamenten oder Erbverträgen, ebenso für Regelungen im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge zur Verfügung.
Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht bewegt sich unsere Tätigkeit schwerpunktmäßig im Bereich der Abwicklung von Verkehrsunfällen. Hierzu gehört die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der gegnerischen Kfz- Haftpflichtversicherung, ebenso aber auch die Auseinandersetzung mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft, ebenso die Auseinandersetzung mit den weiteren Unfallbeteiligten, insbesondere der Kaskoversicherung. Wie schon in der Rubrik „Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht“ ausgeführt, gehört im Bereich des Verkehrsrechts zu unserem Tätigkeitsumfang auch die Abwehr von Ordnungswidrigkeitsvorwürfen, gleichzeitig aber auch die Vertretung unserer Mandanten bei strafrechtlichen Vorwürfen im Verkehrsbereich, wie z.B. dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort, der fahrlässigen Körperverletzung, dem unerlaubten Eingriff in den Straßenverkehr etc..
Handels- und Wirtschaftsrecht
Wir sind für Sie da auf allen Gebieten des Handels- und Wirtschaftsrechtes einschließlich der Erledigung notarieller Angelegenheiten wie der Gründung von Gesellschaften, Eintragungen im Handelsregister sowie der sich aus Veränderungen ergebenden notwendigen Anmeldungen. Wir vertreten Sie auf allen Gebieten des Handelsrechtes. Sie erhalten kompetente Informationen in wirtschaftlichen Fragen.
Vertragsrecht
Im deutschen Vertragsrecht werden zivilrechtliche Regelungen größtenteils auf der Basis des Bürgerlichen Gesetzbuches aber auch aus dem Handelsgesetzbuch und durch andere Gesetze geregelt. Es ist wichtig, einen abzuschließenden Vertrag vor Abschluss dieses Vertrages prüfen zu lassen. Wir entwickeln Verträge und beraten Sie im Hinblick auf den Abschluss von Dritter Seite vorbereiteter Verträge. Schon die Römer hatten den Grundsatz „pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten). Um so wichtiger ist es, zu wissen, welche Bedeutung Vertragsklauseln haben können.
Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht
Vom Grundstückserwerb über die Verwertung Ihres Grundstückes bis zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Eigentum erhalten Sie Beratung und Vertretung durch unser geschultes Team. Begründung von Wohnungseigentum und die Wahrnehmung der Rechte aus Wohnungseigentum einschließlich der Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz werden wir für Sie wahrnehmen.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts gehört die Auseinandersetzung mit der zuständigen Ordnungsbehörde, soweit erforderlich, auch mit dem entsprechenden Strafgericht, zu unserer täglichen Praxis. Wir legen für Sie Einspruch gegen an Sie ergangene Bußgeldbescheide, egal ob wegen des Verdachts des zu schnellen Fahrens, nicht eingehaltenen Sicherheitsabstandes, nicht ordnungsgemäß befestigter Ladung, etc. ein und werden mit Ihrer Hilfe alles Mögliche versuchen, Bußgelder, insbesondere aber auch Eintragungen in Form von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg zu vermeiden. Bitte sprechen Sie uns frühzeitig auf einen etwaig drohenden Ordnungswidrigkeitenvorwurf an, damit wir uns ebenso frühzeitig auf eine ggfls. erforderliche Einlassung vorbereiten können.
Forderungseinzug
Wir ziehen für Sie streitige, aber auch unstreitige Forderungen ein. Hierfür bietet sich das vorbereitende Mahnverfahren mit anschließendem Vollstreckungsverfahren an. Bei streitigen Auseinandersetzungen übernehmen wir dann fließend die Durchsetzung der Ansprüche vor dem zuständigen Gericht. Des weiteren führen wir für Sie dann im Anschluss die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch. Die Vollstreckung bezieht sich unter anderem auf die Mobiliarzwangsvollstreckung, Zwangsvollstreckung in Immobilien, sowie Pfändung von Ansprüchen jeglicher Art.