1. Bitte informieren Sie uns von Anfang an vollständig und umfassend!
Wir können Ihre Interessen nur wirksam vertreten, wenn Sie uns rechtzeitig und vollständig über alle wesentlichen Umstände Ihres Falles unterrichten. Deshalb benötigen wir von Ihnen alle wichtigen Schriftstücke in einer einwandfrei lesbaren Kopie. Die Originale verbleiben bei Ihnen. Hilfreich ist es auch, wenn Sie uns vor Erteilung des Mandates eine kurze schriftliche Zusammenfassung des Sachverhaltes (in chronologischer Reihenfolge) zukommen lassen.
2. Sie schließen mit uns einen Vertrag
Wenn Sie uns ein Mandat anbieten und wir den Auftrag annehmen, kommt ein Vertrag zustande. Wir beraten Sie, wie jeweils außergerichtlich oder gerichtlich vorzugehen ist. Letztlich entscheiden Sie selbst, wie wir Ihre Interessen zu vertreten haben. Bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung wird das Mandat spätestens mit Übersendung des unterschriebenen Mandatsannahmebogens und/oder unserer Honorarvereinbarung begründet.
3. Unsere Kanzlei ist für Sie erreichbar
In den Bürozeiten ist unsere Kanzlei durchgängig besetzt. Gerne können Sie uns telefonisch kontaktieren. Nicht immer sind die Rechtsanwälte telefonisch erreichbar, beispielsweise weil Termine außerhalb der Kanzlei wahrgenommen werden oder die Anwälte mit unaufschiebbaren Arbeiten beschäftigt sind. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie Ihren Anwalt telefonisch nicht immer sofort sprechen können. Unsere Mitarbeiter/innen können Ihnen häufig schon die gewünschte Auskunft erteilen. In vielen Fällen lässt sich dadurch Ihr Anliegen schneller erledigen. Erreichen Sie uns nicht, können Sie in der Kanzlei eine Nachricht oder Anfrage für den jeweiligen Rechtsanwalt hinterlassen. Dieser ruft Sie dann schnellstmöglich zurück. Näheres erfahren Sie unter Kontakt.
4. Sie werden regelmäßig informiert
Sie erhalten regelmäßig von dem von uns gefertigten Schriftverkehr eine Kopie zur Kenntnisnahme übersandt. Dasselbe gilt für Mitteilungen des Gerichts – insbesondere Ladungen zu Gerichtsterminen – und Schreiben der Gegenseite, Behörden, Versicherungen etc., soweit es sich nicht um reine Formschreiben handelt. Es ist zweckmäßig, dass Sie diese Unterlagen in zeitlicher Reihenfolge abheften und aufbewahren. Zu Terminen bringen Sie die Unterlagen bitte mit.
Die von uns gefertigten Schriftsätze sollten Sie bitte sorgfältig durchlesen. Sollten Sie hier Informationsfehler oder sonstige Unstimmigkeiten vorfinden, dürfen wir Sie bitten, uns unverzüglich zu informieren. Erhalten wir keine Nachricht, gehen wir davon aus, dass der Inhalt unseres Schreibens richtig ist und Ihre Zustimmung findet. Weiterhin sind wir bemüht, Sie über den jeweiligen Gang des Verfahrens möglichst zeitnah zu unterrichten. Sollte es dennoch zu Verzögerungen kommen, so bitten wir um Verständnis.
5. Ihre Mitarbeit: Nur gemeinsam sind wir stark!
Da Ihre aktive Mitarbeit bei der Vertretung ihrer rechtlichen Interessen unerlässlich ist, sollte Sie uns möglichst zeitnah kontaktieren, wenn wir Sie z.B. um Stellungnahme zu Schreiben der Gegenseite oder des Gerichts bitten. Ebenso bitten wir Sie schon jetzt unaufgefordert um Rückmeldung, soweit sich im Laufe eines Mandates wichtige Neuigkeiten ergeben.
6. Fristen und Rechtsmittel
Die Anfechtung gerichtlicher Entscheidungen ist regelmäßig an Fristen gebunden. Da ein Rechtsmittel Kosten auslöst, wenn es nicht erfolgreich ist, ergreifen wir es in der Regel nur, wenn Sie uns dazu ausdrücklich schriftlich beauftragen. Gerne werden wir Sie über die Erfolgsaussichten beraten. Erhalten wir von Ihnen keinen Auftrag vor Ablauf der Frist, werden wir ein Rechtsmittel nicht einlegen.
7. Verschwiegenheit
Über alle Daten und Informationen, die wir von Ihnen erhalten – selbst über die Tatsache, dass Sie uns um Rat ersucht haben – wahren wir gegenüber jedermann Stillschweigen. Dies gilt natürlich nicht, wenn Sie uns von der Schweigepflicht befreien, beispielsweise für die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung.
8. Honorar
Das Honorar richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG. Danach ist das Honorar vom Streitwert abhängig und bemisst sich nach einer gesetzlich festgelegten Staffelung. In einigen Fällen ist es jedoch nötig, eine gesonderte Honorarvereinbarung zu treffen, um den Arbeitsaufwand betreffend zu einer fairen Lösung zu gelangen. Dies kann sich bei einem hohen Streitwert bei einer außergerichtlichen Auseinandersetzung sehr positiv für Sie auswirken!