Herzlich willkommen auf der Internetseite der Kanzlei Iburg, Upheber & Kollegen, Rechtsanwälte und Notare Bad Oeynhausen.

Wir sind eine alteingesessene, moderne Kanzlei mit derzeit einem Rechtsanwalt und einer Rechtsanwältin im Herzen von Bad Oeynhausen. Rechtsanwalt Upheber ist zusätzlich Notar und darüber hinaus Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Rechtsanwältin Wiese ist ebenfalls zusätzlich Notarin und darüber hinaus Fachanwältin für Verkehrsrecht und Fachanwältin für Versicherungsrecht. Neben dem privaten Baurecht, Architektenrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsrecht betreuen wir Sie aber auch im Arbeitsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht und den weiteren bekannten Rechtsgebieten. Wir vertreten private und gewerbliche Mandanten nicht nur aus dem näheren Umkreis wie Löhne, Vlotho, Minden, Hüllhorst oder Herford, sondern auch aus überregionalen Gebieten.

Rechtsanwälte & Notare

JOCHEN UPHEBER

Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

– Notar
– Erbrecht
– Baurecht
– Architektenrecht
– Immobilienrecht
– Arbeitsrecht
– Vertragsrecht
– Handels- und Gesellschaftsrecht

SABRINA WIESE

Rechtsanwältin und Notarin sowie Fachanwältin für Versicherungs- und Verkehrsrecht

– Notarin
– Baurecht
– Verkehrsrecht
– Versicherungsrecht
– Medizinrecht
– Miet- und Wohnungseigentumsrecht
– Forderungseinzug

Die Anwaltskanzlei

Erfahrung schafft Vertrauen…

Unsere Kanzlei Iburg, Upheber & Kollegen wurde bereits 1932 durch den Rechtsanwalt und Notar Dr. Werner Pohlmeyer (1932 – 1995) gegründet. In dieser langen Zeit hat Dr. Werner Pohlmeyer die Kanzlei durch kompetente, fachbezogene und umfangreiche Beratung der Mandanten, sowie zahlreiche erfolgreiche gerichtliche Verhandlungen etabliert.
Im Jahr 1965 wurde die Sozietät durch seinen Sohn, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Pohlmeyer (1965 – 2002), erweitert und erfolgreich weitergeführt…

Downloadbereich

Unser Service für Sie…

Wir bieten Ihnen jetzt die Möglichkeit, die Zusammenarbeit mittels vorgefertigter PDF Formulare sehr stark zu vereinfachen. Wenn Sie sich je nach Gegenstand des Mandates kurz Zeit nehmen, eines unserer Formulare auszufüllen: Sie entscheiden selbst, wann und wo Sie den Fragebogen bearbeiten. Sie haben alle Unterlagen zur Hand. Wir können uns sicher sein, dass wir an alle notwendigen Fragen gedacht haben. Dann konzentrieren wir uns anschließend nur noch auf unser gemeinsames Gespräch und das Mandat. Hier finden Sie die Formulare…

Urteilsfenster